Europäische Kommission leitet vertiefte kartellrechtliche Prüfung (Phase II) des Zusammenschlusses der Deutschen Lufthansa AG mit der Austrian Airlines AG ein
02.07.09
Die Europäische Kommission hat die erste Phase (Phase I) ihrer kartellrechtlichen Prüfung des Zusammenschlusses der Deutschen Lufthansa AG mit der Austrian Airlines AG abgeschlossen und am heutigen Tage bekanntgegeben, dass sie eine vertiefte Prüfung (Phase II) des Zusammenschlusses einleiten wird.
Die Europäische Kommission hat die erste Phase (Phase I) ihrer kartellrechtlichen Prüfung des Zusammenschlusses der Deutschen Lufthansa AG mit der Austrian Airlines AG abgeschlossen und am heutigen Tage bekanntgegeben, dass sie eine vertiefte Prüfung (Phase II) des Zusammenschlusses einleiten wird.
Die kartellrechtliche Billigung des geplanten Zusammenschlusses durch die zuständigen Kartellbehörden in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Türkei, Israel, Albanien, Bosnien und Ukraine liegen bereits vor; die Freigabe für Serbien wird in Kürze erwartet.
Das öffentliche Übernahmeangebot steht insbesondere unter den aufschiebenden Bedingungen (i) der kartellrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission und (ii) der Freigabe eines von der Republik Österreich an die Austrian Airlines AG zu leistenden Zuschusses in Höhe von 500 Millionen Euro durch die Europäische Kommission. Diese Bedingungen des Übernahmeangebotes müssen bis zum 31. Juli 2009 erfüllt sein.
Die Einleitung einer vertieften Prüfung kommt aus Sicht von Lufthansa vor dem Hintergrund des seit Jahren bestehenden Joint Ventures mit Austrian Airlines unerwartet. Dennoch ist Lufthansa weiterhin zuversichtlich, die notwendigen Freigaben mit vertretbaren Auflagen zu erhalten.
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